Im Rahmen eines Pilotversuchs, der am Mittwoch (21. November) beginnt, stellt der NDR ausgewählte Beiträge seines Medien-Magazins "
Zapp" und der Satire-Sendung "
extra 3" im Internet unter einer so genannten Creative-Commons-Lizenz zur Verfügung. Dahinter verbirgt sich eine flexible Handhabung von Nutzungsrechten. Sie erlaubt es Internet-Usern, die unter einer solchen Lizenz stehenden Beiträge zu vervielfältigen, zu verbreiten und ihrerseits öffentlich zugänglich zu machen. Dazu müssen sie allerdings drei Bedingungen erfüllen: Immer muss der NDR als Urheber genannt werden. Eine kommerzielle Nutzung der Inhalte ist nicht erlaubt. Untersagt ist ferner die Bearbeitung des Materials.
Das neue Modell zielt laut NDR-Intendant Prof. Jobst Plog insbesondere auf die jungen Zielgruppen ab: "Die Inhalte, die wir im Netz zur Verfügung stellen, haben unsere Zuschauer über die Rundfunkgebühr bereits bezahlt. Weil wir über das Internet speziell junge Zielgruppen erreichen, ist der Einsatz von Creative-Commons-Lizenzen für uns besonders interessant. Auf diese Weise tragen wir veränderten Nutzungsgewohnheiten Rechnung."
Die vom NDR verwendete Lizenz erlaubt das legale Einbinden von Zapp- und extra-3-Videos auf privaten Homepages oder Blogs. Die Videos stehen ab dem 21. November auf der NDR-Homepage als Download zur Verfügung. Auch bestimmte Artikel bei NDR Online sollen unter der "Creative-Commons-Lizenz" bereitgestellt werden.
Creative Commons gilt in der weltweiten Netz-Gemeinde als Erfolg versprechende Antwort auf die urheberrechtlichen Anforderungen des Internet. Gegründet wurde die gemeinnützige Organisation von dem amerikanischen Verfassungsrechtler und Stanford-Professor Lawrence Lessig. Derzeit hat Creative Commons bereits für die Verwendung in 36 Staaten der Erde Musterlizenzverträge erarbeitet. Weitere Hintergründe auf
ndr.de sowie unter
de.creativecommons.org.